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Naturheilpraxis
Sigurd
Engelmann
Naturheilpraxis

Amselweg 1
92286 Rieden

Tel.: 09624-931970
Tel.: 0172-8304395
Fax 09624-931971

Sprechzeiten
Di und Do
08.00 - 13.00
14.30 - 19.00

Mi und Fr
14.30 - 19.00
sowie nach telefonischer
Vereinbarung

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Sigurd Ph. Engelmann | AGB und Behandlungsvertrag | Honorar ab 01.01.2024 | Weitere Links |

   
  

Sigurd Ph. Engelmann

Die Einen
leben und arbeiten nach
Buchgelehrsamkeit
und Schulweisheit,
die Anderen schöpfen
aus dem Licht der Natur
Es ist schwer
eine Brücke zu finden vom
Verstand des Einen
hin zu der Vernunft des Anderen
Suche wer da will!
Sigurd Ph. Engelmann, Rieden Sept. 1999



Persönliches:


Jahrgang 1962, Schulausbildung bis 1981,
Soldat der Bundeswehr bis 1986
Heilpraktikerschule und Praktikum bei HP Reisinger in Nürnberg bis 1989,
Heilpraktikerprüfung 1989,
Kneipp-Schule Bad Wörishofen 1990,
eigene Praxis in Neumarkt/Opf. seit 1991,
seit 1999 in Rieden.

TCM-Ausbildung in Hangzhou Zheijang Hospital of TCM, Bach-Blütenausbildung bei Kremer u. Wild. Augendiagnoseausbildung Erste deutsche Schule für Iridologie Hildesheim,
Heilmagnetische Therapie bei HP Norbert Langhojer Heroldsbach, Hypnoseausbildung bei
Dr. Klaus Mika Teneriffa.

Lehr- und Vortragstätigkeit:

Ardea Schule für Naturheilverfahren Nürnberg, Heilpraktikerschule Regensburg, Akademie Pro-Bios Russische Heilweisen, Neue Techniken zur Realitätssteuerung, Thorustechniken, Hagalmethode, Wunderlandprozess. Gastreferent bei Seelenresonanz Seminar in Salzburg Hypnoseseminare bei Richard Wili.
Schmid -Döpfer Schule Schwandorf,  Kath. Kreisbildungswerk, Rheumaliga, Seminare und Vorträge

Hypnose und Hypnosetherapie für den gesamten Raum Franken, Lauf, Hersbruck, Altdorf, Feucht, Nürnberg, Erlangen, Forchheim, Bamberg, Bayreuth, Roth, Schwabach und die Oberpfalz mit Amberg, Sulzbach –Rosenberg, Schwandorf, Weiden, Regensburg und Neumarkt, gut erreichbar per Auto in weniger als 30–50 Minuten!

 
 
   

AGB und Behandlungsvertrag

Behandlungsvertrag und AGB

Zwischen der Naturheilpraxis Sigurd Ph. Engelmann

Und des/r zu behandelnden Patienten/in

 

Frau/Herr: _________________________ Vorname: _________________________

Geb.: ____________ Wohnort: __________________________ PLZ: ____________

Straße, Nr. ________________________ Telefon: ____________________

Mobil: ____________________ E-Mail: __________________________

Ich möchte über aktuelle Neuigkeiten via email Nachricht informiert werden.  Ja ?  Nein ?  

 1.) Vertragsgegenstand

a) Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Heilpraktiker und Patient als Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien Abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.

b) Der Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Patient das generelle Angebot des Heilpraktikers, die Heilkunde gegen jedermann auszuüben, annimmt und sich an den Heilpraktiker zum Zwecke der Beratung,  Diagnose oder Therapie wendet.

c) Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen; insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die der Heilpraktiker aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch des Heilpraktikers für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten. Der Heilpraktiker erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Heilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Patienten anwendet. Dabei werden in der Regel Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind und nicht der zur Zeit offiziellen Lehrmeinung der Wissenschaft entsprechen. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar und insofern nicht zielgerichtet. Insofern kann ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methode weder in Aussicht gestellt noch garantiert werden.

 

2.) Honorar  

Der Heilpraktiker hat für seine Dienste einen Honoraranspruch. Das Honorar berechnet sich nach dem jeweiligen Zeit- und Materialaufwand und der Behandlungsart: Vereinbart wird ein Honorar gemäß Honorarliste siehe unten.

 

Lösungsorientierte selbstorganisatorische Hypnose ist eine Ultra - Kurzzeittherapie. Daher ist die Therapiedauer begrenzt. Vergleichen sie diese Möglichkeiten mit anderen Therapieformen, die vielleicht Monate und viele Therapiestunden beanspruchen, so ist Ihre Investition gut kalkulierbar.

Für eine Hypnosetherapie wird für eine Erstbehandlung 240,00 € ( bis zu 2 Std) und für eine Folgebehandlung 140,00 € vereinbart. In der Regel ist eine Therapie von 2 - 4  Sitzungen für eine Behandlung ausreichend.

Raucherentwöhnung und Abnehmen mit Hypnose kostet 350 €

Ein Intensivcoaching, wie unter Erfolgswege beschrieben nach Vereinbarung.

Eine telefonische Beratung kostet pro angefangene viertel Stunde 25€. Mögliche Kostenerstattungen orientieren sich am Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GeBüH). Das Honorar ist unmittelbar fällig und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu zahlen.

2.b) Honorarerstattung durch Dritte

 

1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird Punkt 2 hiervon nicht berührt. Der Heilpraktiker führt eine Direktabrechnung nicht durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden.

 

2. Soweit der Heilpraktiker den Klienten über die Erstattungspraxis Dritter Angaben macht, sind diese unverbindlich. Insbesondere gelten die üblichen Erstattungssätze nicht als vereinbartes Honorar im Sinne des Punkt 2.b Absatz1. Der Umfang der Heilpraktikerleistungen beschränkt sich nicht auf erstattungsfähige Leistungen.

3. Der Heilpraktiker erteilt in Erstattungsfragen dem Dritten keine direkten Auskünfte. Alle Auskünfte und notwendigen Bescheinigungen erhält ausschließlich der Klient. Derartige Leistungen sind honorarpflichtig.

 

3.) Mitwirkung des Patienten

Zu einer aktiven Mitwirkung ist der Patient nicht verpflichtet. Der Heilpraktiker ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben erscheint, insbesondere wenn der Patient Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend oder lückenhaft erteilt oder Therapiemaßnahmen vereitelt.

4.) Vertraulichkeit der Behandlung

a) Der Heilpraktiker behandelt die Patientendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Patienten Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Patienten. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Patienten erfolgt und anzunehmen ist ,dass der Patient zustimmen wird.

b) Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn der Heilpraktiker aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Meldepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige. Absatz a) ist ferner nicht anzuwenden, wenn in Zusammenhang mit der Beratung, Diagnose oder Therapie persönliche Angriffe gegen ihn oder seine Berufsausübung stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.

c) Der Heilpraktiker führt Aufzeichnungen über seine Leistungen (Handakte). Dem Patienten steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann diese Handakte auch nicht heraus verlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

d) Sofern der Patient eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese der Heilpraktiker kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt.

e) Handakten werden vom Heilpraktiker 30 Jahre nach der letzten Behandlung oder 10 Jahre nach dem Tod des Patienten vernichtet. Die Vernichtung unterbleibt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die Akten für Beweiszwecke in Frage kommen könnten.

 

5.) Meinungsverschiedenheiten

 

Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegen-vorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich der jeweils anderen Vertragspartei vorzulegen.

 

6.) Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

Bevor Sie mein Angebot in Anspruch nehmen, bitte ich Sie den Behandlungsvertrag sorgfältig durchzulesen.

 

7.) Aufklärung über Kontraindikationen und Haftungsausschluss

1. Bei der angewandten Therapiemethode „Hypnose“ liegen sowohl relative (Hypotonie oder Kreislaufbeschwerden) als auch absolute Kontraindikationen (Drogen- oder Alkohol-Abusus, Anfallsleiden, Epilepsie, Manie, Wahnsymptomatiken, Schizophrenie, Multiple Persönlichkeitsstörung, oder andere Psychosen) vor. Der Klient wurde über diese Kontraindikationen aufgeklärt und erklärt, nicht an einer der absoluten Kontraindikationen erkrankt zu sein. Sollte eine der o.g. absoluten Kontraindikationen vorliegen und der Klient unterzieht sich einer Hypnosebehandlung, kommt es zu einem Haftungsausschluss.

 

8.) Gerichtsstand

1. Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland.

2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz der Praxis.

 

Terminvereinbarung

 

Termine sind nur nach vorheriger Absprache möglich, das heißt, dass Sie keine Wartezeiten einkalkulieren müssen. Falls es doch einmal zu Verzögerungen kommen sollte, nehmen Sie einfach solange im Wartebereich Platz.

Für eine Terminvereinbarung rufen Sie mich einfach an oder hinterlassen Sie eine Nachricht auf dem Anrufbeantworter – ich rufe Sie dann umgehend zurück.

 

Bei von Klienten ohne vorherige Mitteilung nicht in Anspruch genommenen, fest vereinbarten Terminen schuldet dieser dem Heilpraktiker unabhängig vom Grund für den Ausfall ein Ausfallhonorar in Höhe von 50% des Honorars, dass er hätte zahlen müssen, wenn der Termin in Anspruch genommen worden wäre.

 

Vereinbarte Termine, die nicht wahrgenommen werden können, sind vom Klienten  bis zwei Tage vor dem Termin zu verlegen, ansonsten gelten sie als nicht in Anspruch genommen und es ist ein Ausfallhonorar von 50 % zu zahlen. Ausfallhonorare sind ohne Frist zahlbar.

 

Termine, die von Seiten des Heilpraktikers abgesagt werden müssen, werden dem Klienten nicht in Rechnung gestellt. Der Klient hat in einem solchen Fall keinerlei Ansprüche gegen den Heilpraktiker. Dieser schuldet auch keine Angabe von Gründen.

 

Ablauf

 

Nach erfolgreicher Terminvereinbarung erfolgt in der Praxis eine ausführliche Erstuntersuchung, um Ihren momentanen körperlichen und seelischen Zustand zu ermitteln. Weiterhin legen wir einen Verlaufsplan sowie die geeignetste Methode fest. Die komplette Therapie oder Beratung ist natürlich individuell und kann deshalb zwischen einer und mehreren Sitzungen variieren.

 

Rieden, den

____________________________________ Unterschrift des Patienten
(bei minderjährigen Patienten:
des oder der Sorgeberechtigten)

Ich handele als Vertreter mit Vertretungsmacht

_________________________________________ Unterschrift des Vertreters

_________________________________________ (Name in Druckbuchstaben wiederholen)

 

Stand 01.02.17

Sigurd Engelmann

 

 
 
   

Honorar ab 01.01.2024

Erstuntersuchung und Behandlung mit Augendiagnose und homöopathischer Repertorisation, naturheilkundliche Beratung und individuelle  Ernährungsberatung:                        145,00 €

Zeitvergütung für eine Folgebehandlung je angefangene halbe Stunde:    70,00 €


Hypnosetherapie Erstbehandlung mit ausführlicher Anamnese, Induktion und Ressourcen bis zu 2 Stunden:                                                                        240,00 €

Hypnose Folgebehandlung:                                                                                140,00 €

Suchthypnose bis zu 3 Intensivsitzungen                                                       360,00 €

Injektionskuren je 10 x                                                                                       250,00 €



 
 
   

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